Die 0,50% -Grenze für Schwefel in Heizöl an Bord von Schiffen (außerhalb ausgewiesener Emissionskontrollgebiete) wird am 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Die Sicherstellung einer konsistenten Umsetzung der 0,50% -Anforderung ist ein zentraler Tagesordnungspunkt des Unterausschusses für Verhütung und Reaktion der internationalen Schifffahrt (IMO), der diese Woche (5.-9. Februar) in der IMO-Zentrale in London tagt . Das Treffen wird sich auch weiterhin mit der Frage beschäftigen, wie die CO2-Emissionen der Schifffahrt gemessen werden können.
Weitere Themen auf der Agenda sind die Entwicklung weiterer Leitlinien zur Unterstützung der Umsetzung des Ballastwasser-Übereinkommens, einschließlich der Probenahme und Analyse von Ballastwasser.
Überarbeitete Leitlinien für den Einsatz von Dispergiermitteln zur Bekämpfung der Ölverschmutzung auf See, die die Erfahrungen aus dem Vorfall Deepwater Horizon berücksichtigen, werden voraussichtlich fertiggestellt.
Die laufende Überarbeitung der Produktlisten und des Index im internationalen Code für die Beförderung von Chemikalien in loser Schüttung wird fortgesetzt, ebenso wie die Berücksichtigung von Anforderungen hinsichtlich der Ableitung von hochviskosen, erstarrenden und persistenten schwimmenden Produkten (wie bestimmte Pflanzenöle). Auf dem Treffen wird auch die Aufnahme neuer Kontrollen des Biozids Cybutryn in das Übereinkommen zur Bekämpfung von Schädlingsbekämpfungsmitteln auf Schiffen (AFS-Übereinkommen) erwogen.
Das Treffen wurde vom IMO-Generalsekretär Kitack Lim eröffnet und wird von Herrn Sveinung Oftedal (Norwegen) geleitet.