Die Europäische Kommission hat am 13. September 2017 einen Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in die Europäische Union und eine Mitteilung mit dem Titel "Begrüßung ausländischer Direktinvestitionen beim Schutz wesentlicher Interessen" veröffentlicht.
Die Europäische Seehafenorganisation (ESPO) begrüßt, dass im Kommissionsvorschlag die Bedeutung eines offenen Investitionsumfelds betont wird. Der Hafensektor ist kapitalintensiv.
In den letzten Jahrzehnten haben die Häfen in Europa von erheblichen Investitionen von außerhalb der Europäischen Union profitiert, sowohl direkt in Vermögenswerte als auch in einigen Fällen in erhebliche Eigenkapitalbeteiligungen an Hafeneigentümern. Der Hafensektor erkennt die wichtige Rolle an, die diese Investitionen bei der Entwicklung und dem Erfolg der europäischen Häfen gespielt haben. Die ESPO ist daher der Ansicht, dass ein offenes Investitionsumfeld ein Grundprinzip der europäischen Handelspolitik bleiben sollte.
Die ESPO begrüßt den derzeitigen Vorschlag der Kommission insofern, als sie einen grundlegenden Rahmen für bestehende Kontrollmechanismen in der Europäischen Union bietet, ohne dass ein Mitgliedstaat einen solchen Rahmen entwickelt.
Sie kann den Mitgliedstaaten, die derzeit keinen solchen Rahmen haben, Orientierungshilfe geben und politische Ad-hoc-Entscheidungen darüber, ob eine Investition in ein Drittland stattfinden kann oder nicht, vermeiden. Sie folgt auch der Logik der bestehenden Screening-Politik in Ländern, die wichtige Handelspartner der EU sind (USA, Kanada, Australien, China, Russland und Japan).
Die ESPO ist der Ansicht, dass mehr Transparenz zwischen den Mitgliedstaaten bei wichtigen ausländischen Direktinvestitionen den Mitgliedstaaten bei ihrer Entscheidungsfindung helfen kann. Die in Anwendung der Verordnung erhaltenen Informationen sollten nur für diesen Zweck verwendet werden. Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang uneingeschränkte Vertraulichkeit gewährleisten.
Die ESPO ist der Ansicht, dass die Proportionalität und Kohärenz bei der Durchführung eines Screening-Mechanismus vorrangig sein sollten, um sicherzustellen, dass Europa ein attraktiver Ort für Investitionen in Häfen bleibt und dass diese Signale den Investoren klar sind. Screening-Prozesse sollten klar und objektiv sein. Screening-Kriterien und Schwellenwerte sollten klar und gezielt auf die identifizierten Ursachen der Besorgnis ausgerichtet sein.
Die ESPO versteht den Wunsch der Kommission, ausländische Direktinvestitionen zu prüfen, die Projekte von Unionsinteressen beeinträchtigen könnten und Projekte betreffen, an denen ein erheblicher Anteil oder ein erheblicher Anteil an EU-Mitteln beteiligt ist (z. B. EU-finanzierte TEN-V-Infrastruktur). Die Kommission sollte den gleichen Rahmen wie die Mitgliedstaaten respektieren und vollständige Transparenz in ihrer Screening-Politik zeigen.
Der ESPO ist der Ansicht, dass Investitionen in wichtige und kritische Hafeninfrastrukturen in vollem Einklang mit den EU-Vorschriften für Wettbewerb und staatliche Beihilfen getätigt werden sollten. Ausländische Unternehmen sollten dem EU-Rechtsrahmen unterliegen und genauso bewertet werden wie europäische Unternehmen. In diesem Zusammenhang sollte dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers besondere Beachtung geschenkt werden.
Die EU-Wettbewerbspolitik sollte die Instrumente haben, um ausländische Investitionen und Unternehmen in demselben Sektor gegen das Niveau zu messen, das im Schifffahrts- und Hafensektor herrscht, und die marktbeherrschende Stellung in dieser Hinsicht richtig einzuschätzen.
Schließlich vertritt die ESPO die Auffassung, dass der Grundsatz der Gegenseitigkeit und des diskriminierungsfreien Zugangs von EU-Unternehmen zu ausländischen Hafensektoren der Eckpfeiler jeder Entscheidung über ausländische Direktinvestitionen sein sollte.