Risiken ausmerzen

Von Dennis Bryant10 Mai 2018
© Gudellaphoto / Adobe Stock
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Traditionell, wenn ein Schiff das Ende seines Wirtschaftslebens erreichte, verkaufte der Eigentümer es, oft an einen Geldkäufer, für die Verschrottung mit wenig Rücksicht auf den nächsten Schritt. Viele Schiffe landeten an einem Strand in Südasien (Indien, Pakistan oder Bangladesch), wo sie auseinander geschnitten wurden und das Metall für Schrott verkauft wurde. Die Arbeitsbedingungen waren manchmal gefährlich und gefährlich für die Gesundheit der Arbeiter. Außerdem wurde manchmal wenig getan, um die Umwelt zu schützen. Für viele Reeder ist das Abwracken heutzutage (oder sollte es sein) eine Angelegenheit, die über den angebotenen Barpreis hinausgehende geschäftliche Überlegungen erfordert.

Ein belgischer Reeder wurde kürzlich zu einer Geldstrafe von 750.000 Euro verurteilt, und zwei seiner leitenden Angestellten wurde ein Jahr lang untersagt, in der Schifffahrtsindustrie zu arbeiten, nachdem das Unternehmen wegen des illegalen Exports von Schiffen zur Abwrackung in südasiatischen Werften verurteilt worden war. Der Staatsanwalt hatte Gefängnisstrafen für die leitenden Angestellten beantragt, aber das Gericht drückte seine Zurückhaltung für eine solche Maßnahme aus, da dies die erste bekannte Strafverfolgung wegen illegaler Verschrottung war.

Basler Übereinkommen
Das am 5. Mai 1992 in Kraft getretene Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und deren Entsorgung verpflichtet seine Mitgliedstaaten, die internationalen Verbringungen gefährlicher Abfälle zu reduzieren, um die Verbringung gefährlicher Abfälle aus Industrieländern in weniger entwickelte Länder zu verhindern . Seine Mitglieder bestehen aus praktisch allen Nationen, außer Haiti und den Vereinigten Staaten. Statt sich dem Basler Übereinkommen anzuschließen, sind die Vereinigten Staaten zur Erreichung der gleichen Ziele auf innerstaatliche Rechtsvorschriften angewiesen. Die Definition von gefährlichen Abfällen im Basler Übereinkommen ist komplex, aber ziemlich weit gefasst. Der Konsens scheint zu sein, dass Schiffe, die das Ende ihres Wirtschaftslebens erreicht haben, als gefährliche Abfälle im Sinne des Übereinkommens behandelt werden oder werden sollten.

Hongkong-Konvention
Das Internationale Übereinkommen von Hongkong über ein sicheres und umweltverträgliches Schiffsrecycling wurde 2009 im Rahmen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) ausgehandelt und am 19. Mai 2009 in Hongkong unterzeichnet. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Bestimmungen des Übereinkommens in vollem Umfang umzusetzen zur Verhütung, Verringerung, Minimierung und, soweit durchführbar, Beseitigung von Unfällen, Verletzungen und anderen nachteiligen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt durch Schiffsrecycling sowie Verbesserung der Sicherheit von Schiffen, des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt im gesamten Schiff Betriebsdauer. Das Übereinkommen tritt 24 Monate nach dem Tag in Kraft, an dem die folgenden Bedingungen erfüllt sind: (1) nicht weniger als 15 Staaten haben es ratifiziert, genehmigt oder ihm beigetreten; (2) die kombinierten Handelsflotten der Mitgliedstaaten machen nicht weniger als 40 Prozent der weltweiten Tonnage aus; und (3) die kombinierte jährliche maximale Schiffsrecyclingmenge der Mitgliedstaaten in den vorangegangenen 10 Jahren macht mindestens 3% der weltweiten Tonnage aus. Bis heute gibt es sechs Mitgliedstaaten.

Beschluss des OECD-Rats C (2001) 107 / FINAL
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat einen Beschluss des Rates erlassen, der darauf abzielt, den Handel mit Wertstoffen auf umweltfreundliche und wirtschaftliche Weise zu erleichtern, indem ein vereinfachtes Verfahren für den Handel zwischen Mitgliedstaaten sowie ein risikobasierter Ansatz für Ausfuhren außerhalb des OECD-Raums, sei es zur Verwertung oder zur endgültigen Beseitigung. Diese Entscheidung vom 30. März 1992 und ihre Änderungen sollen ausdrücklich im Einklang mit dem Basler Übereinkommen stehen.

Daher sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Verfahren für die Ausfuhr von Abfällen zu erlassen, die mit dem Basler Übereinkommen in Einklang stehen. Es gibt 35 Mitgliedstaaten, darunter die Vereinigten Staaten, Kanada, Mexiko, die meisten europäischen Nationen, Australien, Neuseeland, Japan und Südkorea.

Die Vereinigten Staaten verabschiedeten 1996 Vorschriften, die speziell dazu bestimmt waren, ihren Verpflichtungen aus dem OECD-Ratsbeschluss nachzukommen. Im Jahr 2016 wurden diese Regelungen ohne inhaltliche Änderung in die allgemeinen Regelungen des RCRA überführt.

EU Verordnung 1257/2013
Die Europäische Union (EU) Verordnung über das Recycling von Schiffen und die damit verbundene Richtlinie haben das Basler Übereinkommen und das Hongkong-Übereinkommen übernommen, so dass die Einhaltung sowohl der Schiffe von EU-Staaten und deren Eigentümern als auch anderer Schiffe, die der EU-Gerichtsbarkeit unterliegen, verbindlich ist EU-Nationen beim Recycling unterwegs. Die Verordnung erhebt zivil- und strafrechtliche Konsequenzen wegen Nichterfüllung. Dies ist die Verordnung, gegen die der belgische Reeder wegen Verstoßes verurteilt wurde.

US RCRA Satzung und Vorschriften
Das US-amerikanische RCRA (Resource Conservation and Recovery Act) ist das wichtigste Bundesgesetz über die Entsorgung von festen und gefährlichen Abfällen. Unter anderem verbietet es die Ausfuhr gefährlicher Abfälle aus den Vereinigten Staaten, es sei denn, die Empfängerländer wurden ordnungsgemäß über die geplante Ausfuhr informiert und genehmigten einen solchen Vorschlag. Das Gesetz enthält zivil- und strafrechtliche Durchsetzungsmechanismen, einschließlich strenger Strafen für die Gefährdung. RCRA wird von der Environmental Protection Agency (EPA) verwaltet, die spezielle Vorschriften für grenzüberschreitende Verbringungen gefährlicher Abfälle zur Verwertung oder Beseitigung erlassen hat. Wie bereits erwähnt, entsprechen diese EPA-Verordnungen den US-Verpflichtungen aus dem OECD-Ratsbeschluss und stehen im Einklang mit dem Basler Übereinkommen.

Schiff Recycling
Handelsschiffe enthalten fast ausnahmslos gefährliche Stoffe, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Asbest, polychlorierte Biphenyle (PCB) sowie Blei und andere Schwermetalle. Daher stellt das Recycling eines Schiffes die Entsorgung gefährlicher Abfälle nach internationalen, europäischen und US-Bundesgesetzen und -vorschriften dar. Die US-Regierung hat kürzlich ihre Bemühungen zur Ausfuhr von Schiffen zur Abwrackung im Ausland eingestellt. Die Maritime Verwaltung (MARAD) hat die Genehmigung verweigert, Schiffe der US-Flagge an ausländische Eigner zu übertragen, wenn es Anzeichen für eine Verschrottung gibt.


(Wie in der Mai 2018 Ausgabe von Maritime Reporter & Engineering News veröffentlicht )

Kategorien: Finanzen, Legal, Regierungsaktualisierung, Sicherheit im Seeverkehr, Umwelt